Fütter-Verbot: Zu viele Höckerschwäne am Attersee

ATTERSEE. An den Ufern des Attersees sind Höckerschwäne vermehrt auf bestimmten Wiesen anzutreffen, was zu erheblichen Schäden durch ihre Kotablagerungen führt. Es wird dringend darum gebeten, die Schwäne nicht zu füttern.

 

Die Schäden an den Wiesen rund um den Attersee werden hauptsächlich durch die Ablagerung von Kot verursacht, wodurch das dort wachsende Grünfutter ungenießbar wird und entsorgt werden muss. Höckerschwäne suchen natürlicherweise nach Orten mit reichlich Nahrung, und wenn sie zusätzlich zu den natürlichen Grünfutterquellen gefüttert werden, bleiben sie vermehrt in Bereichen, wo ihnen diese Zusatznahrung zugeführt wird.

 

Höckerschwan wird ganzjährig geschont

Der Höckerschwan unterliegt wie alle anderen Tiere auch einer natürlichen Sterblichkeitsrate, die den Bestand reguliert, selbst ohne menschliches Eingreifen. Durch zusätzliche Fütterung wird der Bestand jedoch künstlich hoch gehalten, was eine unnatürliche Situation schafft. Es könnte notwendig sein, die Population zu reduzieren. Obwohl der Höckerschwan nach jagdrechtlichen Bestimmungen jagdbar ist, ist er ganzjährig geschützt. Außerdem ist der Höckerschwan in die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aufgenommen und genießt damit zusätzlichen Schutz. Daher ist eine Verringerung der Population rechtlich nur unter sehr spezifischen Bedingungen möglich. Zunächst müssen mildere Vergrämungsmaßnahmen, die eine behördliche Genehmigung erfordern, versucht werden. Erst nach Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahmen kann unter bestimmten Umständen ein Zwangsabschuss genehmigt werden. Dieser sollte jedoch nur als letztes Mittel und nur für einzelne Tiere in Betracht gezogen werden.

 

Fütterung ist verboten

Das neue OÖ Jagdgesetz 2024 enthält eine Bestimmung, die die Fütterung von Wildtieren, einschließlich Höckerschwänen und anderen Wasservögeln, durch Personen, die nicht zur Jagdausübung berechtigt sind, verbietet. Damit entfällt die Notwendigkeit für eine Gemeindeverordnung bezüglich Fütterungsverbote in bestimmten Gebieten.

 

Geldstrafe bis 20.000 Euro

Die Missachtung dieses Verbots stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Zur Identitätsfeststellung und Anzeige bei einer Übertretung des OÖ Jagdgesetzes 2024 sind neben den Behörden (wie der Bezirkshauptmannschaft, der Gemeinde usw.) auch die bestellten Jagdschutzorgane befugt.

Es wird an die Bevölkerung appelliert, die Fütterung von Höckerschwänen und anderen Wildtieren zu unterlassen, um die negativen Folgen zu vermeiden. (Foto: Tom Leitner)